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Whistleblowing.

Ein geschützter, vertraulicher Kanal zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten oder Unregelmäßigkeiten, der die Identität der hinweisgebenden Person bestmöglich schützt.

EU-Richtlinie 2019/1937DSGVO (EU) 2016/679
People & Research First®
01, Zweck

Warum es diesen Kanal gibt.

Evidilya betreibt eine eigene interne Meldestelle im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 und den anwendbaren Datenschutzvorschriften (DSGVO).

Der Kanal steht Mitarbeitenden, Beschäftigten externer Unternehmen, Lieferanten, Partnern und weiteren Stakeholdern offen und ermöglicht die Meldung von Verhaltensweisen, die:

  • rechtswidrig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen.
  • im Widerspruch zu ethischen Grundsätzen oder Unternehmensrichtlinien stehen.
  • dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens schaden.
02, Wer melden kann

Offen für alle, die in einer rechtmäßigen Beziehung zu Evidilya stehen.

Mitarbeitende und Beschäftigte externer Unternehmen

Aktuell Beschäftigte sowie im Unternehmen tätige Mitarbeitende externer Firmen.

Ehemalige Mitarbeitende

Personen, die zuvor für die Organisation tätig waren.

Bewerberinnen und Bewerber

Personen in einem laufenden oder abgeschlossenen Auswahlverfahren.

Lieferanten, Berater, Partner

Geschäftspartner und Auftragnehmer, die mit der Organisation in Beziehung stehen.

Dritte

Jede weitere Person, die in einer rechtmäßigen Beziehung zur Organisation steht.

03, Anwendungsbereich

Was hier gemeldet werden kann – und was nicht.

Im Anwendungsbereich

  • Betrug, Korruption, Erpressung, Täuschung
  • Verstöße gegen Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltvorschriften
  • Diskriminierendes Verhalten oder Belästigung
  • Steuerliche oder buchhalterische Unregelmäßigkeiten
  • Verstöße gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften
  • Nicht offengelegte Interessenkonflikte
  • Sonstiges Verhalten, das gegen ethische Grundsätze oder Unternehmensrichtlinien verstößt

Außerhalb des Anwendungsbereichs

Dieser Kanal darf nicht für persönliche Beschwerden oder individuelle Ansprüche genutzt werden, beispielsweise für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis, Gehaltsabrechnungen, Urlaub oder Freistellungen, die über die üblichen internen HR-Kanäle zu klären sind.

04, Garantien

Schutz für hinweisgebende Personen.

Vertraulichkeit

Die Identität der hinweisgebenden Person und die gemeldeten Informationen unterliegen strengster Vertraulichkeit.

Kein Repressalienverbot

Schutz vor unmittelbaren und mittelbaren Repressalien, im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937.

Anonyme Meldung

Meldungen können anonym erfolgen und werden mit derselben Sorgfalt geprüft.

Sicher & nachvollziehbar

Der Zugang zum Meldesystem ist abgesichert, und jeder Schritt wird protokolliert.

05, Meldekanäle

Externe Meldung und Offenlegung an die Öffentlichkeit.

Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 können Sie auch andere Kanäle als diesen nutzen, mit demselben Schutz vor Repressalien.

Externe Meldung

Sie können sich anstelle dieses internen Kanals oder im Anschluss an dessen Nutzung an die zuständige nationale Behörde Ihres Landes wenden; eine vorherige interne Meldung ist nicht erforderlich. Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere Behörden, die externe Meldungen entgegennehmen, Rückmeldung geben und Folgemaßnahmen ergreifen. Die Behörde bestätigt den Eingang innerhalb von sieben Tagen und gibt innerhalb von drei Monaten Rückmeldung, in hinreichend begründeten Fällen innerhalb von sechs Monaten.

Offenlegung an die Öffentlichkeit

Sie bleiben geschützt, wenn Sie Informationen öffentlich machen, nachdem Sie zunächst intern und extern oder unmittelbar extern gemeldet haben und innerhalb der geltenden Frist keine angemessenen Folgemaßnahmen ergriffen wurden; oder wenn Sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass der Verstoß eine unmittelbare oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse darstellt oder dass eine externe Meldung angesichts der Umstände des Falles mit dem Risiko von Repressalien verbunden wäre oder voraussichtlich nicht wirksam behandelt würde.

Schutz unabhängig vom gewählten Kanal

Repressalien sind unabhängig vom gewählten Kanal untersagt. Der Schutz erstreckt sich auf die hinweisgebende Person, Personen, die den Hinweisgeber unterstützen, Kollegen und Angehörige, die Repressalien ausgesetzt sein könnten, sowie mit der hinweisgebenden Person verbundene juristische Personen.

06, Ablauf

Was nach der Einreichung geschieht.

Schritt 1
Meldung eingegangen

Ihre Meldung wird über einen vertraulichen Kanal übermittelt.

Schritt 2
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen

Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs.

Schritt 3
Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten

Außer in Ausnahmefällen mit gebührender Begründung.

07, Meldung einreichen

Füllen Sie das Formular aus.

Meldungen erfolgen standardmäßig anonym. Sie können sich zu erkennen geben, wenn Sie eine Rückmeldung erhalten möchten.

08, Personenbezogene Daten

Verarbeitung personenbezogener Daten.

Alle über diesen Kanal erhobenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Meldung verarbeitet, im Einklang mit den geltenden Vorschriften.

Wir speichern weder die IP-Adresse noch den User-Agent der hinweisgebenden Person zusammen mit der Meldung. Personenbezogene Daten in der Beschreibung oder in Anhängen werden minimiert, zugriffsgesichert und nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung der Meldung unbedingt erforderlich ist.

For further details please consult the Datenschutzerklärung.

09, Bearbeitung

Unparteiische Bearbeitung durch beauftragte Stellen.

Meldungen werden von beauftragten internen oder externen Stellen in einem strukturierten und unparteiischen Verfahren geprüft.

Die Bestätigung des Eingangs der Meldung erfolgt innerhalb von 7 Tagen, eine Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten, außer in Ausnahmefällen mit gebührender Begründung.

Maßgebliche Vorschriften: Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz hinweisgebender Personen und Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).